Aktuell
LV-Ehrengericht
Die Aufgabe des LV Ehrengerichts ist die aussergerichtliche Schlichtung von Streitfällen unter Züchtern, Vereinen und Clubs.
Bei Unstimmigkeiten oder Streitfällen wenden Sie sich bitte zuerst an den Vorsitzenden des Ehrengerichts, dieser wird sich mit den weiteren Mitgliedern beraten und anschließend einen Schlichtungstermin einberufen.
Im folgenden finden Sie eine Liste mit den Mitgliedern des Ehrengerichts, den Leitfaden für Unstimmigkleiten im Verein sowie die Schieds- und Ehrengerichtsordnung des Landesverbandes der Rassekaninchenzüchter Hessen Nassau.
Ehrengericht:
1. Vorsitzender |
Manfred Vömel Berkersheimer Weg 33 61118 Bad Vilbel Tel: 06101-88238 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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2. Vorsitzender |
Friedhelm Nebeling Bachstr. 9 35447 Reiskirchen-Burkhardsfelden
Tel: 06408 - 660027 |
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Schriftführer |
Astrid Fladung-Hofmann Erbsengasse 4a 61209 Echzell Mobil: 0152 21943051 Email: astridfladung@Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Beisitzer |
Uwe Möller Stolbergstr. 12 65205 Wiesbaden
Tel. 06122 - 15107 |
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Mailto to |
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Leitfaden Unstimmigkeiten im Verein
Die nachstehenden Ausführungen sollen dazu dienen, im Falle von Unstimmigkeiten in einem Verein die richtigen Handlungsweisen vorzunehmen.
Das Ehrengericht ist in seiner Zusammensetzung von Mitgliedern der Organisation besetzt, die keine juristische Ausbildung haben. Somit entscheiden sie nach den Vorgaben der Satzung des Verbandes.
Nach der Rechtsordnung unseres Gemeinwesens wird nur wenig über den Ausschluss eines Mitgliedes aus einem Verband ausgesagt. Zumeist wird hierbei auf die Satzungen des Verbandes verwiesen.
Steht in einem Streitfalle in einem Verein eine Verurteilung an, so muss dem Beschuldigten die Möglichkeit der Anhörung gegeben werden. Ohne eine Anhörung ist ein evtl. Ausschluss nicht möglich. Ein öffentliches Gericht wird einem Ausschluss aus dem Verein oder Verband widersprechen.
Der Beschuldigte hat nicht das Recht, mit einem Rechtsanwalt zur Anhörung zu erscheinen. Nimmt er den Termin ohne einen Rechtsanwalt nicht an, so ist dies gleichzusetzen mit dem Verzicht auf Anhörung. Das Recht auf Beistand eines Juristen wird vom Bundesgericht ausdrücklich verneint.
Auch ist darauf zu achten, dass Ladungsfristen, die sich aus der jeweiligen Satzung ergeben, eingehalten werden. Eine Ladung sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen, wobei die Übergabe der Ladung nachweisbar zu sein hat.
Ein Ausschluss aus einem Verein sollte nur das letzte Mittel sein. Eine Abmahnung des Mitgliedes sollte auf jeden Fall vorausgegangen sein. Kommt ein Mitglied einem Ausschluss durch Austritt zuvor, so ist das legal und sollte von einem Verein akzeptiert werden. Die Einhaltung von Kündigungsfristen heben sich hierbei auf, weil bei einem Zerwürfnis mit dem Ziel eines Ausschlusses dem Mitglied eine Bleibefrist nicht zugemutet werden kann, was auch in einem Bundesgerichtsurteil so gesehen wird.
Grundsätzlich ist auch zu beachten, dass das Ehrengericht des Verbandes sich nur mit Fällen befasst, die im züchterischen Interesse stehen.
Das Ehrengericht geht bei einer Klage davon aus, dass der Klagende sich im Recht befindet, wenn der Beklagte nicht in angemessener Frist sich zur Sache äußert bzw. nicht zu einem Klagetermin erscheint.
Soweit Streitigkeiten im Bereich der Preisrichtertätigkeiten anfallen, werden diese vom Ehrengericht der Preisrichter behandelt.
In jedem Falle ist es ratsam, bei Streitigkeiten einen Weg der Einigung und des friedlichen Miteinander zu suchen. Wer dies erkennt, wird das Ehrengericht nicht kennen Lernen.
>> Ordnung des Schieds- und Ehrengerichts