Aktuell
LV-Ehrengericht
Die Aufgabe des LV Ehrengerichts ist die aussergerichtliche Schlichtung von Streitfällen unter Züchtern, Vereinen und Clubs.
Bei Unstimmigkeiten oder Streitfällen wenden Sie sich bitte zuerst an den Vorsitzenden des Ehrengerichts, dieser wird sich mit den weiteren Mitgliedern beraten und anschließend einen Schlichtungstermin einberufen.
Im folgenden finden Sie eine Liste mit den Mitgliedern des Ehrengerichts, den Leitfaden für Unstimmigkleiten im Verein sowie die Schieds- und Ehrengerichtsordnung des Landesverbandes der Rassekaninchenzüchter Hessen Nassau.
Ehrengericht:
1. Vorsitzender |
Manfred Vömel Berkersheimer Weg 33 61118 Bad Vilbel Tel: 06101-88238 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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2. Vorsitzender |
Friedhelm Nebeling Bachstr. 9 35447 Reiskirchen-Burkhardsfelden
Tel: 06408 - 660027 |
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Schriftführer |
Astrid Fladung-Hofmann Erbsengasse 4a 61209 Echzell Mobil: 0152 21943051 Email: astridfladung@Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Beisitzer |
Uwe Möller Stolbergstr. 12 65205 Wiesbaden
Tel. 06122 - 15107 |
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Mailto to |
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Leitfaden Unstimmigkeiten im Verein
Die nachstehenden Ausführungen sollen dazu dienen, im Falle von Unstimmigkeiten in einem Verein die richtigen Handlungsweisen vorzunehmen.
Das Ehrengericht ist in seiner Zusammensetzung von Mitgliedern der Organisation besetzt, die keine juristische Ausbildung haben. Somit entscheiden sie nach den Vorgaben der Satzung des Verbandes.
Nach der Rechtsordnung unseres Gemeinwesens wird nur wenig über den Ausschluss eines Mitgliedes aus einem Verband ausgesagt. Zumeist wird hierbei auf die Satzungen des Verbandes verwiesen.
Steht in einem Streitfalle in einem Verein eine Verurteilung an, so muss dem Beschuldigten die Möglichkeit der Anhörung gegeben werden. Ohne eine Anhörung ist ein evtl. Ausschluss nicht möglich. Ein öffentliches Gericht wird einem Ausschluss aus dem Verein oder Verband widersprechen.
Der Beschuldigte hat nicht das Recht, mit einem Rechtsanwalt zur Anhörung zu erscheinen. Nimmt er den Termin ohne einen Rechtsanwalt nicht an, so ist dies gleichzusetzen mit dem Verzicht auf Anhörung. Das Recht auf Beistand eines Juristen wird vom Bundesgericht ausdrücklich verneint.
Auch ist darauf zu achten, dass Ladungsfristen, die sich aus der jeweiligen Satzung ergeben, eingehalten werden. Eine Ladung sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen, wobei die Übergabe der Ladung nachweisbar zu sein hat.
Ein Ausschluss aus einem Verein sollte nur das letzte Mittel sein. Eine Abmahnung des Mitgliedes sollte auf jeden Fall vorausgegangen sein. Kommt ein Mitglied einem Ausschluss durch Austritt zuvor, so ist das legal und sollte von einem Verein akzeptiert werden. Die Einhaltung von Kündigungsfristen heben sich hierbei auf, weil bei einem Zerwürfnis mit dem Ziel eines Ausschlusses dem Mitglied eine Bleibefrist nicht zugemutet werden kann, was auch in einem Bundesgerichtsurteil so gesehen wird.
Grundsätzlich ist auch zu beachten, dass das Ehrengericht des Verbandes sich nur mit Fällen befasst, die im züchterischen Interesse stehen.
Das Ehrengericht geht bei einer Klage davon aus, dass der Klagende sich im Recht befindet, wenn der Beklagte nicht in angemessener Frist sich zur Sache äußert bzw. nicht zu einem Klagetermin erscheint.
Soweit Streitigkeiten im Bereich der Preisrichtertätigkeiten anfallen, werden diese vom Ehrengericht der Preisrichter behandelt.
In jedem Falle ist es ratsam, bei Streitigkeiten einen Weg der Einigung und des friedlichen Miteinander zu suchen. Wer dies erkennt, wird das Ehrengericht nicht kennen Lernen.
>> Ordnung des Schieds- und Ehrengerichts
Landesvorstand
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen gerne den Landesverbandsvorstand vorstellen. Momentan besteht der Vorstand aus einundzwanfig Mitgliedern, darunter einen Ehrenvorsitzender sowie ein Ehrenvorstandsmitglied. Der erste und zweite Vorsitzende, der Geschäftsführer, der Kassierer sowie der Schriftführer bilden den geschäftsführenden Vorstand.
Landesverband
Der Landesveband der hessischen Rasse-Kaninchenzüchter besteht aus 18 Kreisverbänden und 218 Vereinen. Desweiteren haben wir 15 Handarbeits- und Kreativgruppen sowie 113 Jugendgruppen und 23 Spezialclubs.
Der Landesverbanbd bezweckt in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V. die Förderung und Verbreitung der Rasse-Kaninchenzucht.
Zu berücksichtigen ist dabei die volkswirtschaftliche Bedeutung der Zucht unter Einhaltung artgerechter Tierhaltung. Die Belange des Tierschutzes sind dabei zu beachten. Der Landesverband enthält sich jedweder parteipolitischer Tätigkeit.
Der Landesverband dient als Zusammenschluss der hessen-nassauischen Rasse-Kaninchenzuchtvereine. Der Landesverband stellt deren Spitzenorgan dar. Er koordiniert die Arbeiten der Vereine zentral. Ziel des Verbandes ist die Hebung der Leistungsfähigkeit, insbesondere die Förderung und Verbreitung der Rasse-Kaninchenzucht innerhalb des Verbandsgebietes.
Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Zusammenfassung und Gliederung der Rasse-Kaninchenzuchtvereine in Hessen Nassau
- Kennzeichnung der Kaninchen, verbunden mit einer geordneten Zuchtbuchführung
- Vertretung der Interessen der gesamten Rasse-Kaninchenzucht im Verbandsgebiet bei Behörden, Medien und sonstigen öffentlichen Stellen
- Förderung wissenschaftlicher, ärztlicher sowie praktischer Untersuchungen zur Bekämpfung von Kaninchenkrankheiten und Seuchen.
- Der Landesvorstand ist berechtigt, bei Kaninchenkrankheiten bzw. Seuchen geeignete Maßnahmen zu verordnen, die der Bekämpfung der vorgenannten Krankheiten und Seuchen dienen.
- Die Förderung, Untersuchung, Beratung und Ausbildung von Züchtern in Wort, Schrift und Bild nach dem neuesten Stand der Wissenschaft.
- Durchführung von Ausstellungen,
- Bildung von Jugendorganisationen
- Eine Einzelmitgliedschaft ist nicht möglich. Mitglieder des Vereins sind die nachstehenden aufgeführten Kreisverbände des Landesverbandes der Rasse-Kaninchenzüchter Hessen-Nassau.
KV Alsfeld Lauterbach | KV Aschaffenburg | KV Darmstadt | KV Dieburg-Odenwald | |||
KV Dillenburg | KV Frankfurt | KV Gießen | KV Groß Gerau | |||
KV Hochtaunus | KV Kinzigtal | KV Maintaunus | KV Main-Kinzig | |||
KV Marburg | KV Limburg -Weilburg | KV KV Ried - Bergstr. | ||||
KV Wetterau | KV Wetzlar | KV Wiesbaden - Rheingau Taunus |
Hierbei handelt es sich um Zusammenschlüsse der örtlichen Rasse-Kaninchen- und Kleintierzuchtvereine.
Außerdem sind dem Landesverband folgende Spezial Gruppen bzw. Vereinigungen angeschlossen:
- Herdbuchzuchtvereinigung
- Preisrichtervereinigung
- Spezialclubs für bestimmte Kaninchenrassen
- Frauengruppen und
- Jugendgruppen
LV-Standardkommision
Die Standardkommision des Landesverbandes besteht aus dem 1. Landesvorsitzenden, dem Obmann des Preisrichterverbandes, dem Obmann der hessichen Clubvereinigung sowie dem Obmann für Schulungswesen.
Funktion | Name | |
1. Landesvorsitzender | Riedel, Jürgen | |
Obmann der hessischen Preisrichtervereinigung | Besier, Bernd | |
Obmann für Schulungswesen | Dr. Dr. Selzer, Dieter | |
Obmann für Clubwesen | Emmerich, Wolfgang | |
Obmann für Herdbuch | Dr. Dr. Selzer, Dieter |
Die Standardkommision entscheidet über die Zulassung von Neuzüchtungen.
Wer sich für eine Neuzüchtung interessiert, muss mindestens 5 Jahre lang in der Seniorenabteilung Rassekaninchen züchten. Der Antrag auf Zulassung einer Neuzüchtung muss beim Landesverband über den Kreisverband eingereicht werden. Nur Züchter, die eine Zulassung haben, dürfen Neuzüchtungen züchten. Bei der Kennzeichnung der Tiere ist darauf zu achten, dass vor dem Landesverbandsbuchstaben noch ein "N" für Neuzüchtung tätowiert wird.
Merkblatt des ZDRK mit nützlichen Informationen rund um die Neuzüchtungen >>
Im unten aufgeführten Formular finden Sie alle Rassen der Rubrik "Neuzüchtungen" und deren Züchter, die offiziell beim LV Hessen Nassau gemeldet sind.
Neuzüchtungen im LV Hessen Nassau